1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der JobsIn GmbH, Kurt-Dunkelmann-Strasse 2, 18057 Rostock (im Folgenden „JOBSIN“ genannt), und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „KUNDE“ genannt). Sie gelten insbesondere für Verträge über Leistungen im Bereich Social Recruiting, Employer Branding und Personalmarketing.
1.2. Das Angebot von JOBSIN richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Institutionen des mittelbaren und unmittelbarem öffentlichen Dienstes.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs des KUNDEN werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn JOBSIN diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich.
2. Leistungen
2.1. JOBSIN erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Recruiting, insbesondere die Gewinnung von Bewerbern durch digitale und soziale Medien und durch aktive Suche in Karrierenetzwerken.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang wird individuell zwischen JOBSIN und KUNDE vereinbart. Soweit der KUNDE die JOBSIN mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit JOBSIN eine entsprechende Vollmacht.
2.3. JOBSIN schuldet keinen konkreten Erfolg in Bezug auf die Anzahl der Bewerber oder deren Eignung.
2.4. JOBSIN ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einzusetzen.
2.5. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen, kann JOBSIN nach Abschluss einer Teilleistung vom KUNDEN die Abnahme verlangen. Erfolgt keine schriftliche Erklärung des KUNDEN innerhalb von 9 Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme, gilt die entsprechende (Teil-)Leistung als abgenommen.
2.6. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen von JOBSIN, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. JOBSIN hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch durch JOBSIN bleibt insoweit unberührt.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Website von JOBSIN oder in anderen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar. Der KUNDE wird lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben oder sich in einem kostenlosem Erstgespräch nähere Informationen zum Angebot einzuholen.
3.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des KUNDEN durch JOBSIN zustande. Diese Annahme kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung für die Leistungen von JOBSIN wird individuell vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung und ist innerhalb von 10 Tagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.4. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE JOBSIN anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.5. Sollte der KUNDE eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht erfüllen und dadurch die Leistungserbringung durch JOBSIN verhindern, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in vollem Umfang bestehen
4.6. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist JOBSIN berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1. Der Vertrag wird für die individuell vereinbarte Laufzeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen.
5.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4. JOBSIN kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten im Verzug ist. In diesem Fall kann JOBSIN die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz geltend machen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6. Haftung
6.1. JOBSIN haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet JOBSIN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
6.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7. Datenschutz und Geheimhaltung
7.1. JOBSIN verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
7.2. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
8. Urheberrecht
8.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
8.2. Der KUNDE gestattet JOBSIN uneingeschränkt die Nutzung seiner Marken, Logos und sonstigen geschäftlichen Kennzeichen im Rahmen der vereinbarten Leistungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Zudem stellt der KUNDE der JOBSIN von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung geistigen Eigentums oder der unzulässigen Nutzung von Inhalten entstehen.
8.3. JOBSIN ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erfassen, auszuwerten und zu nutzen, einschließlich der Darstellung von Werbeanzeigen und Kampagnenstrukturen. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit darf JOBSIN zudem den Namen und/oder das Firmenlogo des KUNDEN sowie die erbrachten Leistungen in der Presse, Fachmagazinen und auf verschiedenen Werbeträgern veröffentlichen und auf die Geschäftsbeziehung hinweisen.
8.4. Eine Nutzung der Inhalte außerhalb des Vertragszwecks ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von JOBSIN zulässig.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rostock.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform
Stand: 02.09.2024